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   OLG Naumburg, 13.03.2002 - 11 W 79/02   

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https://dejure.org/2002,10021
OLG Naumburg, 13.03.2002 - 11 W 79/02 (https://dejure.org/2002,10021)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.03.2002 - 11 W 79/02 (https://dejure.org/2002,10021)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. März 2002 - 11 W 79/02 (https://dejure.org/2002,10021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwillige Rechtsverfolgung; Prozesskostenhilfe (PKH); Möglichkeit der Aufrechnung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 127 Abs. 4; VermG § 3 Abs. 3 S. 4
    Zur Mutwilligkeit bei einer beabsichtigten unbedingten Widerklage zur erstrebten Rechtsverfolgung und dadurch bedingter Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 210
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 328/99

    Anspruch auf Erstattung außergewöhnlicher Erhaltungskosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2002 - 11 W 79/02
    Insoweit ist es mutwillig, nicht die der Widerklage zugrunde liegenden Forderungen zur Aufrechnung zu stellen (vgl. zur Möglichkeit der Aufrechnung BGH WM 2000, 2055 ), womit keine weiteren Kosten verbunden wären, sondern sich wegen der Gegenforderung auf eine unbedingte Widerklage zu stützen.
  • OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 2 W 2/06

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Wege der Widerklage;

    Dies ist hier der Fall, da eine die Kosten selbst aufbringende und dementsprechend auf eine kostensparende Prozessführung bedachte Partei nicht Widerklage erheben, sondern mit dem Gegenanspruch gegen die Klageforderung aufrechnen würde (OLG Naumburg, NJW-RR 03, 210; Baumbach/ Hartmann, 64. Aufl., § 114 ZPO, Rdnr. 131).
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